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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Frollein Glitter-Britta / Britta Hüls

Stand: April 2026

​1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Britta Hüls, auftretend unter dem Künstlernamen „Frollein Glitter-Britta“ (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Veranstalter“).

Sie gelten insbesondere für:

  • SingAlong-Veranstaltungen

  • BingAlong-Veranstaltungen

  • Moderationen

  • Quiz- und Entertainmentformate

  • Firmenveranstaltungen

  • Stadtfeste, Kulturveranstaltungen, Hotels, Gastronomie und Vereine

Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme

  • Buchungsbestätigung per E-Mail

  • schriftliche Terminzusage

  • individuell vereinbarte Beauftragung

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder individueller Absprache.

Dazu können gehören:

  • Live-Entertainment

  • Moderation

  • musikalische Mitsingformate

  • Bingoformate

  • Quizformate

  • Vor- und Nachbereitung

  • An- und Abreise

  • Techniknutzung / eigene Materialien

4. Mitwirkungspflichten des Veranstalters

Der Veranstalter stellt sicher:

  • Zugang zur Location mindestens 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn

  • geeignete Stromversorgung

  • vereinbarte Technik / PA / Mikrofon

  • sicheren, trockenen und geeigneten Auftrittsbereich

  • Ansprechpartner vor Ort

  • rechtzeitige Kommunikation organisatorischer Änderungen

Bei Outdoor-Veranstaltungen ist ein ausreichender Wetter- und Technikschutz bereitzustellen.

5. Vergütung / Zahlungsbedingungen

Es gilt die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese auszuweisen ist.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

  • Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung

  • Zahlungsziel: 7 Kalendertage ohne Abzug

 

Bei Erstkund:innen, Privatveranstaltungen oder Sonderformaten kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Zusatzzeiten / Verlängerungen

Die vereinbarte Veranstaltungsdauer ergibt sich aus Angebot oder Buchungsbestätigung. Verlängerungen über die vereinbarte Zeit hinaus bedürfen der Zustimmung der Auftragnehmerin.

Zusätzliche Zeiten werden gesondert vergütet.Die Abrechnung erfolgt je angefangener Stunde nach individueller Vereinbarung. Ein Anspruch auf spontane Verlängerung besteht nicht.

7. Reise- und Nebenkosten

Sofern der Veranstaltungsort außerhalb Hamburgs liegt oder besonderer Aufwand entsteht, können zusätzlich anfallen:

  • Fahrtkosten

  • Übernachtungskosten

  • Mietwagen / Transportkosten

  • Parkkosten

  • besondere Logistikaufwendungen

Details ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuell vereinbarten Reiserichtlinie.

8. Stornierung durch den Veranstalter

Eine Absage muss schriftlich erfolgen. Es fallen folgende Ausfallhonorare an:

  • bis 30 Tage vor Termin: kostenfrei bzw. bereits entstandene Kosten

  • 29 bis 14 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

  • 13 bis 7 Tage vor Termin: 75 % der vereinbarten Vergütung

  • ab 6 Tage vor Termin oder bei Nichtdurchführung am Veranstaltungstag: 100 %

Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Hotel, Reisekosten, Technik) sind zusätzlich zu erstatten.

9. Terminverschiebung

Statt einer Stornierung kann nach Verfügbarkeit ein Ersatztermin vereinbart werden.

Bereits geleistete Anzahlungen werden dann angerechnet. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

10. Ausfall durch Krankheit / höhere Gewalt

Kann die Auftragnehmerin die Veranstaltung aufgrund von Krankheit, Unfall, behördlicher Anordnung oder sonstiger höherer Gewalt nicht durchführen, entfällt die Leistungspflicht für diesen Termin.

Bereits geleistete Anzahlungen werden erstattet oder – nach gemeinsamer Abstimmung – auf einen Ersatztermin angerechnet.

Ein Anspruch auf Stellung einer Ersatzperson besteht nicht.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Technik / Haftung des Veranstalters

Sofern Technik, Bühne, PA-Anlage, Mikrofone oder sonstige Infrastruktur durch den Veranstalter gestellt werden, liegt die Verantwortung für Funktionsfähigkeit, Sicherheit und rechtliche Zulässigkeit beim Veranstalter. Für Ausfälle, Unterbrechungen oder Qualitätsmängel fremdgestellter Technik haftet die Auftragnehmerin nicht.

Werden eigene Geräte oder Materialien der Auftragnehmerin durch unsachgemäße Nutzung, Feuchtigkeit, mangelhafte Stromversorgung oder Pflichtverletzungen des Veranstalters beschädigt, haftet der Veranstalter im gesetzlichen Umfang.

12. Hausrecht / Sicherheit / respektvoller Rahmen

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn:

  • eine Gefährdung von Personen oder Technik besteht

  • diskriminierendes, sexistisches, rassistisches oder aggressives Verhalten vorliegt

  • unzumutbare Rahmenbedingungen entstehen

  • wesentliche Sicherheitsvoraussetzungen fehlen

In solchen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich des Veranstalters oder Publikums liegt.

13. Foto-, Video- und Werberechte

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Bild-, Ton- oder Videomaterial der Veranstaltung für Eigenwerbung, Social Media, Website, Pressearbeit und Referenzzwecke zu nutzen, sofern keine berechtigten Interessen Dritter entgegenstehen. Der Veranstalter kann dem im Vorfeld schriftlich widersprechen.

Der Veranstalter darf bereitgestelltes Presse- und Werbematerial der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Bewerbung der gebuchten Veranstaltung nutzen.

Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder kommerzielle Verwendung von Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

14. Bewerbung öffentlicher Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Termin, Ort, Veranstaltungsformat und öffentlich zugängliche Veranstaltungsinformationen zu Marketingzwecken zu kommunizieren, insbesondere über Website, Newsletter, Presse und Social Media.

15. Ticketverkauf durch Drittveranstalter

Sofern Tickets, Reservierungen oder Eintrittskarten durch den Veranstalter, eine Location oder externe Ticketplattformen verkauft werden, kommt der Vertragsabschluss ausschließlich zwischen Ticketkäufer:in und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Die Auftragnehmerin ist in diesen Fällen nicht Vertragspartnerin des Ticketkaufs.

Fragen zu:

  • Ticketpreisen

  • Erstattungen

  • Rückgaben

  • Umbuchungen

  • Einlassbedingungen

  • Veranstaltungsabsagen

sind direkt an den jeweiligen Ticketanbieter bzw. Veranstalter zu richten.

16. Eigener Ticketverkauf der Auftragnehmerin

Sofern künftig Tickets unmittelbar durch die Auftragnehmerin verkauft werden, gelten ergänzende Ticketbedingungen, die im jeweiligen Buchungsprozess bekanntgegeben werden.

17. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

19. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Hamburg.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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